Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,19390
OLG Hamm, 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96 (https://dejure.org/1997,19390)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96 (https://dejure.org/1997,19390)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - 3 Ss OWi 1536/96 (https://dejure.org/1997,19390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,19390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Identifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichbildes, keine prozeßordnungsgemäße Verweisung auf Foto

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96
    Dagegen hat die Rechtsbeschwerde aufgrund der Sachrüge zumindest vorläufigen Erfolg, da das angefochtene Urteil in seiner Begründung nicht den Anforderungen entspricht, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19. Dezember 1995, 4 StR 170/95, DAR 1996, 98) an die Darstellung der Identifizierung des Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos zu stellen sind.
  • BayObLG, 26.06.1996 - 2 ObOWi 452/96

    Zu den Anforderungen an die Täter-Identifizierung durch Lichtbildbeweis

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96
    Solche Angaben waren hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil aufgrund eines ins Einzelne gehenden Vergleichs mehrerer charakteristischer Merkmale durch den Tatrichter zwingend auf die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung geschlossen werden könnte (BayObLG, DAR 1996, 411, Senat, Beschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96
    Solche Angaben waren hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil aufgrund eines ins Einzelne gehenden Vergleichs mehrerer charakteristischer Merkmale durch den Tatrichter zwingend auf die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung geschlossen werden könnte (BayObLG, DAR 1996, 411, Senat, Beschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Dagegen genügt es nicht, dass der Tatrichter allein das Ergebnis seiner Überzeugungsbildung mitteilt bzw. die von ihm zur Identifizierung herangezogenen Merkmale lediglich auflistet (zu vgl. BGH NZV 1997, 157 (158); OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96 - OLG Düsseldorf, NZV 1994, 445).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht